Dies ist für Sie interessant, falls Sie Teile des Hauses vermieten. Sollten Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, reicht die private Haftpflichtversicherung aus, um Schäden, die dritten Personen in oder an der Immobilie entstehen können, zu regulieren. Vermieter hingegen sollten für diese Fälle eine Gebäudehaftpflichtversicherung bzw. Haus- und Grundstückshaftpflicht abschließen.